Bearbeiten von „FAQ Steuern“
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=== FAQ / Steuern === | === FAQ / Steuern === | ||
== Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen Steuern zahlen? == | == Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen Steuern zahlen? == | ||
Die Finanzaufsicht in Deutschland (BaFin) stuft [[Bitcoin]], [[Ethereum]] und | Die Finanzaufsicht in Deutschland (BaFin) stuft [[Bitcoin]], [[Ethereum]] und co. als "Rechnungseinheiten" bzw. "private Wirtschaftsgüter" ein. Somit sind Gewinne aus den Verkaufserlösen mit ihnen steuerpflichtig, sollten Erwerb und Verkauf innerhalb eines Jahres getätigt worden sein. | ||
Wer in Deutschland innerhalb eines Jahres [[Coin]]s oder [[Token]] kauft und wieder verkauft übt ein sog. "privates Veräußerungsgeschäft" aus und muss auf dieses die "Abgeltungssteuer" bzw. "Kapitalertragssteuer" von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bis 2021) sowie eventuell 8-9% Kirchensteuer zahlen. Das wären 26,325% ohne und 28,375% bzw. 28,625% mit Kirchensteuer. | Wer in Deutschland innerhalb eines Jahres [[Coin]]s oder [[Token]] kauft und wieder verkauft übt ein sog. "privates Veräußerungsgeschäft" aus und muss auf dieses die "Abgeltungssteuer" bzw. "Kapitalertragssteuer" von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bis 2021) sowie eventuell 8-9% Kirchensteuer zahlen. Das wären 26,325% ohne und 28,375% bzw. 28,625% mit Kirchensteuer. | ||
Grundelegend hierfür ist die Berechnungsgrundlage der Gewinne: Das können die sog. "First-in-first-out"-Regelung, die "Last-in-first-out"-Regelung oder die "gewichteten Durchschnittsgewinne" sein. Die First-in-first-out-Methode soll hier anhand eines Beispiels kurz erläutert werden (Grundlage: deutsches Steuerrecht): | |||
Eine Person kauft am 01.08. 3 Bitcoin zum Preis von (umgerechnet) 10.000€ pro Coin (insg. 30.000€) und kauft dann am 01.10. nocheinmal 5 Bitcoin zum Preis von 12.000€ pro Coin (insg. 60.000€) nach. Am 01.08. des darauffolgenden Jahres werden dann 5 BTC für jeweils 15.000€ (insg. 75.000€) verkauft. Die First-in-first-out-Regelung besagt, dass hierbei 3 BTC steuerfrei sind, da sie vor einem kompletten Jahr erworben wurden und lediglich 2 BTC besteuert werden müssen; d.h. der Gewinn von 3 x 5.000€ (insg. 15.000€) ist steuerfrei und nur der Gewinn von 2 x 3.000€ (insg. 6.000€) muss stuerlich verrechnet werden. Z.B.: 6.000€ - 6.000€ x 0,26,325% = 4420,50€ ; bei diesem Beispiel blieben nach Steuern noch 19.420,50€ vom Bruttogewinn von 21.000€ übrig. | Eine Person kauft am 01.08. 3 Bitcoin zum Preis von (umgerechnet) 10.000€ pro Coin (insg. 30.000€) und kauft dann am 01.10. nocheinmal 5 Bitcoin zum Preis von 12.000€ pro Coin (insg. 60.000€) nach. Am 01.08. des darauffolgenden Jahres werden dann 5 BTC für jeweils 15.000€ (insg. 75.000€) verkauft. Die First-in-first-out-Regelung besagt, dass hierbei 3 BTC steuerfrei sind, da sie vor einem kompletten Jahr erworben wurden und lediglich 2 BTC besteuert werden müssen; d.h. der Gewinn von 3 x 5.000€ (insg. 15.000€) ist steuerfrei und nur der Gewinn von 2 x 3.000€ (insg. 6.000€) muss stuerlich verrechnet werden. Z.B.: 6.000€ - 6.000€ x 0,26,325% = 4420,50€ ; bei diesem Beispiel blieben nach Steuern noch 19.420,50€ vom Bruttogewinn von 21.000€ übrig. | ||
Natürlich können andersherum auch Verluste beim Handeln mit den jeweiligen Coins/Token, die innerhalb eines Jahres angefallen sind, zu den Gewinnen des jeweiligen Kalenderjahres gegengerechnet werden. Auch ein sog. "Verlustvortrag" ist möglich, um Verluste des | Natürlich können andersherum auch Verluste beim Handeln mit den jeweiligen Coins/Token, die innerhalb eines Jahres angefallen sind, zu den Gewinnen des jeweiligen Kalenderjahres gegengerechnet werden. Auch ein sog. "Verlustvortrag" ist möglich, um Verluste des aktuellen Jahres mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Da das jeweilige Steuerrecht auf die Handelsaktivitäten von Person zu Person unterschiedlich angewendet werden kann (z.B. gelten für Fond-Beteiligungen andere Konditionen), ist es durchaus empfehlenswert, einen kompetenten Steuerberater zu Rate zu ziehen; vor allem bei verhältnismäßig hohem Vermögen. | ||
Außerdem gilt die Kapitalertragssteuer auch für Zins-Gewinne durch [[Staking]], da es sich - anders als bei als Bankeinlagen klassifiziertem Vermögen - um Rendite aus einer (privaten) Investition handelt. | Außerdem gilt die Kapitalertragssteuer auch für Zins-Gewinne durch [[Staking]], da es sich - anders als bei als Bankeinlagen klassifiziertem Vermögen - um Rendite aus einer (privaten) Investition handelt. | ||
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== Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen keine Steuern zahlen? == | == Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen keine Steuern zahlen? == | ||
Wer | Wer seine Coins und/oder Token länger als ein volles Jahr behält und erst danach veräußert, muss keine Steuern auf den möglichen Gewinn zahlen, kann aber auch keine eventuellen Verluste mehr gegenrechnen. | ||
== Welche Tools zur Berechnung meines persönlichen Steueraufkommens gibt es? == | == Welche Tools zur Berechnung meines persönlichen Steueraufkommens gibt es? == | ||
Es gibt einige, teilweise kostenlose, Online-Tools mit deren Hilfe man seine zu leistenden Steuern auf | Es gibt einige, teilweise kostenlose, Online-Tools mit deren Hilfe man seine zu leistenden Steuern auf kapitalerträge berechnen kann. Diese können z.B. der/dem Steuerberater*in vorgelegt werden, um ihr/ihm die Arbeit zu erleichtern oder aber direkt an die Steuerbehörde übermittelt werden. Es ist notwendig das jeweilige Datum der [[Transaktion]]en nachweisen zu können, d.h. den Erwerb und die Veräußerung aller Coins/Token zeitlich nachzuweisen. | ||
zum Auslesen der Transaktionshistorie können z.B. [https://bitref.com/ Bitref] oder [https://etherscan.io/ etherscan] verwendet werden. | |||
[[ | Beispiele für sog. "Crypto-Tax-Tools": [https://cointracking.info/?language=de Cointracking] , [https://koinly.io/de/ Koinly] |