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=== FAQ / Steuern ===
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== Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen Steuern zahlen? ==
== Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen Steuern zahlen? ==
Die Finanzaufsicht in Deutschland (BaFin) stuft [[Bitcoin]], [[Ethereum]] und co. als "Rechnungseinheiten" bzw. "private Wirtschaftsgüter" ein. Somit sind Gewinne aus den Verkaufserlösen mit ihnen steuerpflichtig, sollten Erwerb und Verkauf innerhalb eines Jahres getätigt worden sein.
Die Finanzaufsicht in Deutschland (BaFin) stuft [[Bitcoin]], [[Ethereum]] und Co. als "Rechnungseinheiten" bzw. "private Wirtschaftsgüter" ein. Somit sind Gewinne aus den Verkaufserlösen mit ihnen steuerpflichtig, sollten Erwerb und Verkauf innerhalb eines Jahres getätigt worden sein.


Wer in Deutschland innerhalb eines Jahres [[Coin]]s oder [[Token]] kauft und wieder verkauft übt ein sog. "privates Veräußerungsgeschäft" aus und muss auf dieses die "Abgeltungssteuer" bzw. "Kapitalertragssteuer" von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bis 2021) sowie eventuell 8-9% Kirchensteuer zahlen. Das wären 26,325% ohne und 28,375% bzw. 28,625% mit Kirchensteuer.
Wer in Deutschland innerhalb eines Jahres [[Coin]]s oder [[Token]] kauft und wieder verkauft übt ein sog. "privates Veräußerungsgeschäft" aus und muss auf dieses die "Abgeltungssteuer" bzw. "Kapitalertragssteuer" von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bis 2021) sowie eventuell 8-9% Kirchensteuer zahlen. Das wären 26,325% ohne und 28,375% bzw. 28,625% mit Kirchensteuer.


Grundelegend hierfür ist die Berechnungsgrundlage der Gewinne: Das können die sog. "First-in-first-out"-Regelung, die "Last-in-first-out"-Regelung oder die "gewichteten Durchschnittsgewinne" sein. Die First-in-first-out-Methode soll hier anhand eines Beispiels kurz erläutert werden (Grundlage: deutsches Steuerrecht):
Maßgebend hierfür ist die Berechnungsgrundlage der Gewinne: Das können die sog. "First-in-first-out"-Regelung, die "Last-in-first-out"-Regelung oder die "gewichteten Durchschnittsgewinne" sein. Die First-in-first-out-Methode soll hier anhand eines Beispiels kurz erläutert werden (Grundlage: deutsches Steuerrecht):


Eine Person kauft am 01.08. 3 Bitcoin zum Preis von (umgerechnet) 10.000€ pro Coin (insg. 30.000€) und kauft dann am 01.10. nocheinmal 5 Bitcoin zum Preis von 12.000€ pro Coin (insg. 60.000€) nach. Am 01.08. des darauffolgenden Jahres werden dann 5 BTC für jeweils 15.000€ (insg. 75.000€) verkauft. Die First-in-first-out-Regelung besagt, dass hierbei 3 BTC steuerfrei sind, da sie vor einem kompletten Jahr erworben wurden und lediglich 2 BTC besteuert werden müssen; d.h. der Gewinn von 3 x 5.000€ (insg. 15.000€) ist steuerfrei und nur der Gewinn von 2 x 3.000€ (insg. 6.000€) muss stuerlich verrechnet werden. Z.B.: 6.000€ - 6.000€ x 0,26,325% = 4420,50€ ; bei diesem Beispiel blieben nach Steuern noch 19.420,50€ vom Bruttogewinn von 21.000€ übrig.
Eine Person kauft am 01.08. 3 Bitcoin zum Preis von (umgerechnet) 10.000€ pro Coin (insg. 30.000€) und kauft dann am 01.10. nocheinmal 5 Bitcoin zum Preis von 12.000€ pro Coin (insg. 60.000€) nach. Am 01.08. des darauffolgenden Jahres werden dann 5 BTC für jeweils 15.000€ (insg. 75.000€) verkauft. Die First-in-first-out-Regelung besagt, dass hierbei 3 BTC steuerfrei sind, da sie vor einem kompletten Jahr erworben wurden und lediglich 2 BTC besteuert werden müssen; d.h. der Gewinn von 3 x 5.000€ (insg. 15.000€) ist steuerfrei und nur der Gewinn von 2 x 3.000€ (insg. 6.000€) muss stuerlich verrechnet werden. Z.B.: 6.000€ - 6.000€ x 0,26,325% = 4420,50€ ; bei diesem Beispiel blieben nach Steuern noch 19.420,50€ vom Bruttogewinn von 21.000€ übrig.


Natürlich können andersherum auch Verluste beim Handeln mit den jeweiligen Coins/Token, die innerhalb eines Jahres angefallen sind, zu den Gewinnen des jeweiligen Kalenderjahres gegengerechnet werden. Auch ein sog. "Verlustvortrag" ist möglich, um Verluste des aktuellen Jahres mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Da das jeweilige Steuerrecht auf die Handelsaktivitäten von Person zu Person unterschiedlich angewendet werden kann (z.B. gelten für Fond-Beteiligungen andere Konditionen), ist es durchaus empfehlenswert, einen kompetenten Steuerberater zu Rate zu ziehen; vor allem bei verhältnismäßig hohem Vermögen.
Natürlich können andersherum auch Verluste beim Handeln mit den jeweiligen Coins/Token, die innerhalb eines Jahres angefallen sind, zu den Gewinnen des jeweiligen Kalenderjahres gegengerechnet werden. Auch ein sog. "Verlustvortrag" ist möglich, um Verluste des betrachteten Jahres mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Da das jeweilige Steuerrecht auf die Handelsaktivitäten von Person zu Person unterschiedlich angewendet werden kann (z.B. gelten für Fond-Beteiligungen andere Konditionen), ist es durchaus empfehlenswert, einen kompetenten Steuerberater zu Rate zu ziehen; vor allem bei verhältnismäßig hohem Vermögen.
 
Eine solche "Haltefrist" gibt es in der Schweiz jedoch nicht. Dort sind auch Kapitalerträge nach einem vollen Jahr noch steuerpflichtig.


Außerdem gilt die Kapitalertragssteuer auch für Zins-Gewinne durch [[Staking]], da es sich - anders als bei als Bankeinlagen klassifiziertem Vermögen - um Rendite aus einer (privaten) Investition handelt.
Außerdem gilt die Kapitalertragssteuer auch für Zins-Gewinne durch [[Staking]], da es sich - anders als bei als Bankeinlagen klassifiziertem Vermögen - um Rendite aus einer (privaten) Investition handelt.
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== Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen keine Steuern zahlen? ==
== Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen keine Steuern zahlen? ==
Wer seine Coins und/oder Token länger als ein volles Jahr behält und erst danach veräußert, muss keine Steuern auf den möglichen Gewinn zahlen, kann aber auch keine eventuellen Verluste mehr gegenrechnen.
Wer in Deutschland Steuern zahlt und seine durch Kauf erworbenen Coins und/oder Token länger als ein volles Jahr behält und erst danach veräußert, muss keine Steuern auf den möglichen Gewinn zahlen, kann aber auch keine eventuellen Verluste mehr gegenrechnen.


== Welche Tools zur Berechnung meines persönlichen Steueraufkommens gibt es? ==
== Welche Tools zur Berechnung meines persönlichen Steueraufkommens gibt es? ==
Es gibt einige, teilweise kostenlose, Online-Tools mit deren Hilfe man seine zu leistenden Steuern auf kapitalerträge berechnen kann. Diese können z.B. der/dem Steuerberater*in vorgelegt werden, um ihr/ihm die Arbeit zu erleichtern oder aber direkt an die Steuerbehörde übermittelt werden. Es ist notwendig das jeweilige Datum der [[Transaktion]]en nachweisen zu können, d.h. den Erwerb und die Veräußerung aller Coins/Token zeitlich nachzuweisen.
Es gibt einige, teilweise kostenlose, Online-Tools mit deren Hilfe man seine zu leistenden Steuern auf Kapitalerträge berechnen kann. Diese können z.B. der/dem Steuerberater*in vorgelegt werden, um ihr/ihm die Arbeit zu erleichtern oder aber direkt an die Steuerbehörde übermittelt werden. Es ist notwendig, das jeweilige Datum der [[Transaktion]]en nachweisen zu können, d.h. den Erwerb und die Veräußerung aller Coins/Token zeitlich anzugeben.
zum Auslesen der Transaktionshistorie können z.B. [https://bitref.com/ Bitref] oder [https://etherscan.io/ etherscan] verwendet werden.
Zum Auslesen der Transaktionshistorie können z.B. [https://bitref.com/ Bitref] oder [https://etherscan.io/ Etherscan] verwendet werden.
 
Beispiele für sog. "Crypto-Tax-Tools" sind: [https://cointracking.info/?language=de Cointracking] , [https://koinly.io/de/ Koinly]
 
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Beispiele für sog. "Crypto-Tax-Tools": [https://cointracking.info/?language=de Cointracking] , [https://koinly.io/de/ Koinly]
[[Category:FAQ]]

Aktuelle Version vom 7. November 2020, 13:51 Uhr

FAQ / Steuern[Bearbeiten]

Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen Steuern zahlen?[Bearbeiten]

Die Finanzaufsicht in Deutschland (BaFin) stuft Bitcoin, Ethereum und Co. als "Rechnungseinheiten" bzw. "private Wirtschaftsgüter" ein. Somit sind Gewinne aus den Verkaufserlösen mit ihnen steuerpflichtig, sollten Erwerb und Verkauf innerhalb eines Jahres getätigt worden sein.

Wer in Deutschland innerhalb eines Jahres Coins oder Token kauft und wieder verkauft übt ein sog. "privates Veräußerungsgeschäft" aus und muss auf dieses die "Abgeltungssteuer" bzw. "Kapitalertragssteuer" von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bis 2021) sowie eventuell 8-9% Kirchensteuer zahlen. Das wären 26,325% ohne und 28,375% bzw. 28,625% mit Kirchensteuer.

Maßgebend hierfür ist die Berechnungsgrundlage der Gewinne: Das können die sog. "First-in-first-out"-Regelung, die "Last-in-first-out"-Regelung oder die "gewichteten Durchschnittsgewinne" sein. Die First-in-first-out-Methode soll hier anhand eines Beispiels kurz erläutert werden (Grundlage: deutsches Steuerrecht):

Eine Person kauft am 01.08. 3 Bitcoin zum Preis von (umgerechnet) 10.000€ pro Coin (insg. 30.000€) und kauft dann am 01.10. nocheinmal 5 Bitcoin zum Preis von 12.000€ pro Coin (insg. 60.000€) nach. Am 01.08. des darauffolgenden Jahres werden dann 5 BTC für jeweils 15.000€ (insg. 75.000€) verkauft. Die First-in-first-out-Regelung besagt, dass hierbei 3 BTC steuerfrei sind, da sie vor einem kompletten Jahr erworben wurden und lediglich 2 BTC besteuert werden müssen; d.h. der Gewinn von 3 x 5.000€ (insg. 15.000€) ist steuerfrei und nur der Gewinn von 2 x 3.000€ (insg. 6.000€) muss stuerlich verrechnet werden. Z.B.: 6.000€ - 6.000€ x 0,26,325% = 4420,50€ ; bei diesem Beispiel blieben nach Steuern noch 19.420,50€ vom Bruttogewinn von 21.000€ übrig.

Natürlich können andersherum auch Verluste beim Handeln mit den jeweiligen Coins/Token, die innerhalb eines Jahres angefallen sind, zu den Gewinnen des jeweiligen Kalenderjahres gegengerechnet werden. Auch ein sog. "Verlustvortrag" ist möglich, um Verluste des betrachteten Jahres mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Da das jeweilige Steuerrecht auf die Handelsaktivitäten von Person zu Person unterschiedlich angewendet werden kann (z.B. gelten für Fond-Beteiligungen andere Konditionen), ist es durchaus empfehlenswert, einen kompetenten Steuerberater zu Rate zu ziehen; vor allem bei verhältnismäßig hohem Vermögen.

Eine solche "Haltefrist" gibt es in der Schweiz jedoch nicht. Dort sind auch Kapitalerträge nach einem vollen Jahr noch steuerpflichtig.

Außerdem gilt die Kapitalertragssteuer auch für Zins-Gewinne durch Staking, da es sich - anders als bei als Bankeinlagen klassifiziertem Vermögen - um Rendite aus einer (privaten) Investition handelt.

In Österreich beträgt die Kapitalsertragssteuer 27,5% , in der Schweiz beträgt sie 35%. In der Schweiz können die 35% Abgeltungssteuer aber zurückerstattet werden und die Kapital- und Zinserträge werden zum Gesamteinkommen hinzugerechnet, wodurch man dann de facto die (progressive) Einkommenssteuer bezahlt.

Wann muss ich auf mein Geschäft mit Kryptowährungen keine Steuern zahlen?[Bearbeiten]

Wer in Deutschland Steuern zahlt und seine durch Kauf erworbenen Coins und/oder Token länger als ein volles Jahr behält und erst danach veräußert, muss keine Steuern auf den möglichen Gewinn zahlen, kann aber auch keine eventuellen Verluste mehr gegenrechnen.

Welche Tools zur Berechnung meines persönlichen Steueraufkommens gibt es?[Bearbeiten]

Es gibt einige, teilweise kostenlose, Online-Tools mit deren Hilfe man seine zu leistenden Steuern auf Kapitalerträge berechnen kann. Diese können z.B. der/dem Steuerberater*in vorgelegt werden, um ihr/ihm die Arbeit zu erleichtern oder aber direkt an die Steuerbehörde übermittelt werden. Es ist notwendig, das jeweilige Datum der Transaktionen nachweisen zu können, d.h. den Erwerb und die Veräußerung aller Coins/Token zeitlich anzugeben. Zum Auslesen der Transaktionshistorie können z.B. Bitref oder Etherscan verwendet werden.

Beispiele für sog. "Crypto-Tax-Tools" sind: Cointracking , Koinly